Handhabung von Einrichtungsgegenständen

Kunde .................................
 
Kdnr. ..................................
 
Matratzen:
Die hohe Lebensdauer von Matratzen ist nur durch sachgemäße Pflege zu erreichen.
Das heißt:
  • Matratzen müssen mindesten 1x pro Woche gewendet werden, da bei einseitiger Anwendung ein Durchliegen der Matratzen entstehen kann -  „Liegemulden“ sind die Folge. Wenden in 2 Richtungen: 1.Umdrehen der Matratze, 2. Drehen der Matratze ( Fußteil zu Kopfteil )
  • Die Oberfläche der Matratzen ist nicht gegen Flüssigkeiten resistent. Einen zusätzlichen Schutz bietet eine Matratzenschutz, Hygienebezug oder Molton.
 
Holzmöbel:
Alle Holzmöbel werden bei der Produktion oberflächenbehandelt. D.h. die Möbel werden lackiert um einen Schutz vor äußeren Einflüssen (Feuchtigkeit, Kratzer, Schläge, UV- Strahlung, usw.) zu erzielen. Die Lackschicht bietet jedoch nur einen gewissen Schutz und macht das Möbelstück nicht vollkommen resistent gegen äußere Einflüsse.
Richtige Pflege:
  • Reinigung der lackierten Oberflächen nur mit leicht angefeuchteten Tüchern. Das Wasser darf nicht auf den Oberflächen liegen bleiben – ein Aufziehen der Furnieroberfläche währe die Folge.
  • Ätzende Reinigungsmittel beschädigen die Lackoberfläche.
  • Durch Reinigungsschwämme oder ähnliche „kratzende“ Putzmittel, kann die Oberfläche der Möbel ebenfalls beschädigt werden.
 
Teppichböden:
Eine sachgemäße tägliche Pflege des Teppichbodens sorgt dafür, dass die Grundreinigung in größeren Abständen erfolgen kann. Die tägliche Pflege sorgt dafür, dass loser Schmutz ( Haare, Sand, Steine…) entfernt werden und so nicht in den Teppichboden eingetreten werden können.
Die Reinigung erfolgt mittels handelsüblichem Staubsauger. Laufstrassen müssen öfter gereinigt werden ( 2 x pro Woche ). Für die Gesamtoberfläche reicht eine wöchentliche Reinigung.
 
 
Stoffe, Vorhänge
Die Pflege und Handhabung ist abhängig von Art und Beschaffenheit des Stoffes. Durch die allgemeine Vielfältigkeit von Textilien kann eine genauere Beschreibung projektabhängig angefordert werden. Bezugsstoffe und Vorhänge sind trotz erklärter Beständigkeit gegen natürliches und künstliches Licht und mechanischen Festigkeit dennoch mit der Zeit einer leichten Veränderung durch Abnutzung und normale Reinigung unterworfen.
 
Polstermöbel und Stühle:
- sind Möbel zum Sitzen und ausschließlich für den Einsatz im Inneren von Wohnungen und öffentlichen Lokalen bestimmt. Nicht auf vorspringenden Teilen, Rückenlehnen oder Armlehnen sitzen. Es besteht Bruchgefahr bzw. die Polsterung könnte sich verformen. Die Möbel nicht verrücken, sondern anheben, um Schäden am Fußboden zu vermeiden. Durch den normalen Gebrauch kann die Polsterung mit der Zeit zusammengedrückt werden – das ist ein natürlicher Vorgang, der auch während der Garantiezeit auftreten kann. Die am Boden aufliegenden Elemente ( Füße, Auflagen,….) müssen vor Stößen und dem Kontakt mit Flüssigkeiten und aggressiven Reinigungsmitteln geschützt werden. Bezugsstoffe sind trotz erklärter Beständigkeit gegen natürliches und künstliches Licht und mechanischen Festigkeit dennoch mit der Zeit einer leichten Veränderung durch Abnutzung und normale Reinigung unterworfen. Auf der Oberfläche von Lederbezügen können typische Spuren des Lebens der Tiere ( Falten, Narben, Poren,….) sichtbar sein, die keine Fehler-, sondern Garantie für die Natürlichkeit der Produkte sind.
 
Lampen:
Lampenschirme bestehen aus verschiedenen Materialien - Kunststoff, Textilien, usw. und sind nicht zur Trocknung von Kleidung geeignet . Die Folge sind Wasserflecken o.ä.
Pflege und Reinigung von Metalloberflächen sind mit speziellen Reinigungsmitteln durchzuführen. 
 
 
Allgemein:
Der Kunde hat die Möglichkeit, spezielle Pflege- und Handhabungsanleitungen bezogen auf seine Einrichtungsgegenstände bei der Fa. Furni Rent anzufordern. Diese werden nicht automatisch beigestellt.
                                      
 
 
 
 
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Datum                             Monteur                                    Mieter
SK-CMS by Webdesign SchwarzerKater.at - Artikel ID: 142 (Letzte Änderung: 26.01.2012 15:29:53)

 

1) Allgemeines

 

Die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle auch zukünftigen Vereinbarungen mit unseren Kunden und Geschäftspartnern. Vermietungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage, unserer Allgemeinen Ge­schäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Kunden und Geschäftspartner, die wir nicht aus­drücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Sollten einzelne Klauseln unserer Allgemeinen Geschäfts­bedingungen unwirksam sein oder werden, so gelten die übrigen Bedingungen fort. Anstelle der unwirksamen Rege­lungen treten gesetzlich mögliche, durch welche das erstrebte wirtschaftliche Ziel weitgehend erreicht wird. Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge sind nur gültig, wenn sie von uns bestätigt werden. Das gleiche gilt für etwaige Zusicherungen von Eigenschaften.

 

2) Erfüllungsort/Gerichtsstand/anwendbares Recht

 

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz unserer Firma. Gerichts­stand für sämtliche sich aus der Geschäftsverbindung er­gebenden Streitigkeiten ist Klagenfurt. Für die vorliegenden Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt Österreichisches Recht.

 

3) Zahlungsbedingungen/Kompensationsverbot

 

Der Mietzins ist laut Mietvertrag zur Zahlung fällig. Zahlungs­eingänge werden, auch bei anderer Widmung, zunächst auf den ältesten Schuldsaldo verrechnet. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, Schecks oder Wechsel anzunehmen. Werden Zahlungstermine nicht eingehalten, ist der Vermieter be­rechtigt, vom Zeitpunkt der Fälligkeit ab Zinsen in der Höhe von 1% p.m. zu berechnen.

Der Mietzins ist auf Grundlage des vom Österreichischen Statistischen Zentralamt in Wien allmonatlich verlautbarten Verbraucherpreisindex 2000 oder eines an dessen Stelle tretenden Index wertgesichert zu halten. Der Mieter hat am jeweiligen Zahlungstag im gleichen Verhältnis höhere Zahlungen zu leisten, als sich dieser Index gegenüber dem Stande des Monates des Vertragsabschlusses erhöht hat. Wertschwankungen nach oben oder unten bis einschließlich 5 % bleiben un­berücksichtigt. Dieser Spielraum ist erstmals von der Indexziffer des Monates des Vertragsabschlusses und sodann bei jedem Überschreiten des jeweils geltenden Spiel­raumes nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste, außer­halb des jeweils geltenden Spielraumes gelegene Indexziffer die Grundlage für die Berechnung des neuen Spielraumes zu bilden hat.

Der Mieter ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen, mit dem Mietzins zu kompensieren und im Hinblick auf solche Gegenforderungen den Bestandzins ganz oder teilweise zurückzubehalten. Davon ausgenommen sind Gegen­forderungen, die der Vermieter schriftlich anerkannt hat, oder die rechtskräftig festgestellt wurden.

 

4) Kaution

 

Der Mieter ist verpflichtet bei Abschluß des Mietvertrages zur Sicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Bestandverhältnis dem Vermieter eine Kaution in Form einer unbefristeten, abstrakten Bankgarantie eines inländischen Kreditinstitutes zu übergeben. Die Höhe richtet sich nach der Laufzeit des Mietverhältnisses und umfaßt 50% der Vertragssumme.

Die Bankgarantie kann mit Einverständnis des Vermieters durch ein gleichwertiges Sicherungsmittel abgelöst werden.

 

5) Gefahrentragung

 

Unvorhergesehene Ereignisse, wie höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Streik, Stromsperren oder andere unverschuldete Verzögerungen in der Fertigstellung, Schwierigkeiten in Materialbeschaffung, Betriebsstörungen, Transport­schwierigkeiten udgl. entbinden uns von der Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist. Ist die hierdurch notwendig werdende Verlängerung der Lieferfrist im Verhältnis zum hindernden Ereignis als angemessen zu betrachten, ist der Besteller zur Abnahme der Ware verpflichtet, ohne ein Rücktrittsrecht ausüben zu können. Ein Schadenersatzanspruch des Be­stellers bei Überschreiten der Lieferzeit in den angeführten Fällen besteht nicht. Teil- und Vorlieferungen sind zulässig, müssen angenommen und können auch verrechnet werden.

 

 

6) Haftung des Mieters

 

Schadenersatzansprüche des Mieters gegen den Vermieter, insbesondere aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Ver­schulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vor­sätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. Für Sachschäden, die ein Verbraucher erleidet, haftet der Vermieter gemäß den Bestimmungen des Produkthaftungs­gesetzes. Der Vermieter sowie dessen Vor- und Zulieferer haften nicht für Sachschäden, die ein Unternehmer erleidet. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahmen und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist jeder Schadenersatz ausge­schlossen.

 

7) Pflichten des Mieters

 

Der Mieter ist verpflichtet, die Einrichtungsgegenstände sorg­fältig zu behandeln. Er hat sich bei Übergabe am Aus­lieferungsort von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der vermieteten Einrichtungsgegenstände einschließlich Zubehör zu überzeugen. Sollten die gelieferten Einrichtungs­gegenstände Mängel aufweisen, so ist die Mängelrüge durch den Mieter innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich zu erheben. Macht der Mieter von diesem Recht keinen Gebrauch, so erkennt er die ordnungsgemäße Lieferung an. Der Mieter ist verpflichtet, die von ihm ange­mieteten Einrichtungsgegenstände gegen alle Risiken, für die er oder Dritte uns gegenüber einzustehen haben auf eigene Kosten zu versichern und zwar ab Versand oder Übernahme von unserem Lager bis zur Rücklieferung an unser Lager.

Der Mieter ist darüber hinaus verpflichtet, alle während der Mietzeit auftretenden Schäden oder den Verlust der Einrichtungsgegenstände unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter ist nicht berechtigt, die von ihm gemieteten Ein­richtungsgegenstände zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Pfändungen seitens anderer Gläubiger sind uns unverzüglich zu melden.

 

8) Kündigung

 

Das Mietverhältnis kann vom Vermieter fristlos gekündigt werden, wenn:

a)        der Mieter seiner Zahlungsverpflichtung trotz Nachfrist­setzung nicht nachkommt oder mit dieser mehr als einen Monat im Rückstand ist,

b)        der Mieter die vermieteten Einrichtungsgegenstände vertragswidrig gebraucht oder Dritten überläßt

c)       der Mieter die Einrichtungsgegenstände durch Vernach­lässigung der ihm obliegenden Pflichten gemäß den ihm übergebenen Handhabungsrichtlinien gefährdet.

 

Der Vermieter hat im Fall der Kündigung das Recht, die Einrichtungsgegenstände sofort abholen zu lassen. Zu diesem Zwecke gestattet der Mieter dem Vermieter oder seinem Bevollmächtigten Zugang zu den Einrichtungsgegenständen und duldet in einem solchen Fall die Wegnahme, ohne daraus irgendwelche Rechte ableiten zu können. Die damit ver­bundenen Kosten wie Fracht, Nebenkosten udgl. gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter ist dem Vermieter schadenersatzpflichtig in der Höhe der Differenz zwischen den noch ausstehenden Miet­raten und den etwaig anderweitig zu erzielenden Mietein­nahmen. Darüber hinausgehende Ansprüche bleiben davon unberührt.

 

Sollte über das Vermögen des Vermieters ein Konkursverfahren eröffnet werden, so hat der Mieter das Recht, die Einrichtungsgegenstände gegen die offene Mietsumme abzüglich Verzinsung in das Eigentum zu übernehmen.

SK-CMS by Webdesign SchwarzerKater.at - Artikel ID: 48 (Letzte Änderung: 26.01.2012 15:29:53)
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