Was ist die Förderpyramide, seit wann gibt es sie und was wird genau gefördert?

Auf Initiative des Wirtschaftsministeriums wurde 2010 der Grundstein für strategische und thematische Tourismusförderung gelegt. Über die sogenannte Förderungspyramide ist diese Förderung auf die österreichischen Bundesländer abgestimmt.

Diese Förderung dient dazu, die Wettbewerbsfähigkeit heimischer Tourismus- und Freizeitwirtschaft erfolgreich zu sichern. Bisher galten folgende Zuständigkeiten bei Förderungen in der Tourismusbranche:

  • Investitionen bis 100.000 Euro (Angelegenheit der Bundesländer)
  • Investitionen ab 100.000 Euro bis 3 Mio. Euro (Angelegenheit des Bundes)
  • Investitionen über 3 Mio. Euro (Bund und Länder sind gemeinsam zuständig)

Das Modell der Förderpyramide hat sich laut einer Evaluierung im Jahr 2013 bis heute bewährt und wurde nun im nächsten Schritt noch einmal verbessert. Auch das neue Fördermodell „Übernehmerfond“ wurde im Zuge dessen verlängert.

Was kann man von der „Förderpyramide – Neu“ erwarten?
Ziel der Überarbeitung dieser Förderungen war eine bessere Abstimmung von Bund und Ländern sowie Optimierungen in Abläufen und Einsparungen bei den Verwaltungskosten und der Zugang zu zinsbegünstigten Krediten.

Neuerungen im Überblick:

  • Investitionsförderung
  • Verbesserte Jungunternehmerförderung
  • Innovationsförderung
  • Restrukturierung

Investitionsförderung

Die Zuschüsse werden nun auf besondere Schwerpunkte fokussiert. Hierzu zählen z.B. Optimierung der Betriebsgröße, Optimierung der Energieeffizienz, Förderungen von Saisonverlängerungen.

Gegenstand dieser Förderungen sind Investitionen in materielle Werte wie z.B. Gebäude, Hotel- und Geschäftsausstattungen, etc.

Laut Wirtschaftsminister, Vize-Kanzler Reinhold Mitterlehner soll damit der Weg in Richtung Ganzjahrestourismus stärker unterstützt werden. Die Abwicklung erfolgt durch die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT). Eine neue Kooperation mi der Europäischen Investitionsbank ermöglicht zudem die eine Senkung der Finanzierungsschwelle für zinsbegünstigte Kreditmittel auf 700.000 Euro (bisher 1 Mio Euro). Durch eine Bundesgarantie können diese Kreditmittel zinsbegünstigter angeboten werden. Im Zeitalter von Basel-III-Richtlinien und den damit verbundenen Kapitalerfordernissen kann dies auch bei der Finanzierung von Projekten hilfreich sein.

Jungunternehmerförderung

Ziel und Gegenstand dieser Förderung ist die Unterstützung von Jungunternehmern bei der Gründung oder Übernahme von Tourismusbetrieben.

Innovationsförderung

Ziel ist die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit im Tourismus durch sogenannte innovative Leuchtturmprojekte in ländlichen Gebieten. Dabei handelt es sich sowohl um Kooperations- als auch um Einzelprojekte.
Besonders Wert gelegt wird hierbei auf Konzeption, Entwicklung und Umsetzung von kreativer, buchungsrelevanter Angebote von KMU’s in der Tourismusbranche. Alleine in den Jahren 2011 – 2013 wurden 16 Leuchtturmprojekte mit einem Fördervolumen von ca. 2,5 Mio Euro genehmigt!

Restrukturierungsförderung

Hier geht es um die Förderung von Klein- und Mittelbetrieben mit langfristigen Erfolgschancen, deren wirtschaftliche Stabilität wiederhergestellt werden muss.
Gefördert werden hier Maßnahmen, die zur Wiederherstellung von wirtschaftlicher, finanzieller Stabilität beim Tourismusbetrieb führen.

Wo gibt es mehr Infos zu der Förderpyramide?

Genaue Informationen zu den einzelnen Förderschwerpunkten sowie die Fördervoraussetzungen kann man auch auf der Website der ÖHT (Österreichische Hotel- und Tourismusbank) nachlesen (http://www.oeht.at).